Antragsverfahren
Um eine Ganztagsschule zu werden, bedarf es der Genehmigung durch das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein. Für die Genehmigung müssen die Voraussetzungen gemäß Ziffer 2.1 der aktuellen Richtlinie Ganztag und Betreuung erfüllt sein.
Hier erhalten Sie einen Überblick über den zeitlichen Verlauf und die erforderlichen Schritte, um als Offene Ganztagsschule genehmigt und gefördert zu werden.
Als Serviceagentur beraten und unterstützen wir Sie gern von Anfang an.
Hier geht‘s zur Ganztagsschule!
Der Prozess von der Idee zur Umsetzung
Informationen zum Genehmigungsverfahren und über die Chancen einer Offenen Ganztagsschule werden an Schulleitung, Lehrkräfte, weiteres pädagogisch tätiges Personal, Eltern, Schulträger, Schülerinnen und Schüler sowie weitere Partner/-innen gegeben,
z. B. in Form von
Informationsabenden für die Schulöffentlichkeit,
Informationsabenden für den Schulträger und die kommunale Politik,
Beratungsangeboten für Entscheider/-innen aus Schule und Verwaltung,
Absprachen zum formalen Prozess sowie
ganztägigen Schulentwicklungstagen mit Beteiligung aller oben genannten Personengruppen.
Diese Angebote können durch die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ bedarfsgerecht gestaltet werden. Fragen Sie uns an.
Es wird eine Steuergruppe eingerichtet, die den Prozess der Entwicklung der Schule hin zu einem Ort der Ganztagsbildung koordiniert und transparent gestaltet.
Es zahlt sich aus, wenn möglichst Vertreter/-innen aller unterschiedlichen Akteursgruppen (Schulleitung, Schulträger, Eltern, Lehrkräfte und mögliche Kooperationspartner/-innen sowie die Schülervertretung) in der Steuergruppe vertreten sind. Die Gruppe sollte nicht aus mehr als zehn Personen bestehen und mindestens einmal im Monat tagen. Die Ergebnisse werden durch die Vertreter/-innen in die einzelnen Akteursgruppen kommuniziert und Rückmeldungen und Stellungnahmen eingeholt.
Zum Weiterlesen:
Wolfgang Vogelsaenger: Steuergruppen: Unterstützer oder Kontrolleure?
Es liegt ein Schulkonferenzbeschluss „Wir werden eine Offene Ganztagsschule“ vor.
Damit hat die Steuergruppe ein Mandat für ihre Arbeit. Zusätzlich sind alle Beteiligten über den Veränderungsprozess informiert und signalisieren ihre Bereitschaft, diesen zu unterstützen.
Es wird ein pädagogisches Konzept für ein kind- und jugendgerechtes außerunterrichtliches und unterrichtsergänzendes Angebot erstellt. Das pädagogische Konzept ist integraler Bestandteil des Schulprogramms.
Im pädagogischen Konzept werden unter anderem die Ziele der gemeinsamen Arbeit der Schule und eines Trägers der außerunterrichtlichen Angebote dargestellt und wie diese organisatorisch umgesetzt werden sollen. Grundlage dafür sind die Ergebnisse von z.B. Umfragen, Beteiligungsworkshops und Schulentwicklungstagen sowie die Vorgaben der Richtlinie Ganztag und Betreuung und des Schulträgers.
Das pädagogische Konzept wird von der Schulleitung und interessierten Lehrkräften erarbeitet. In der Steuergruppe können wesentliche Aspekte diskutiert werden.
Die Beteiligung von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern ist ein Qualitätsmerkmal von Ganztagsschule. Sie sollte bei der gemeinsamen Diskussion, wie Ganztagsschule sein soll, von Beginn an berücksichtigt und umgesetzt werden.
Hier finden Sie Informationen darüber, was das pädagogische Konzept beinhaltet.
Der Entwurf des pädagogischen Konzeptes kann vor dem Jahreswechsel beim Bildungsministerium zur Vorabprüfung der Genehmigungskriterien und Klärung offener Fragen eingereicht werden.
Bei Bedarf kann das Konzept auf Grundlage der Rückmeldung des Bildungsministeriums ergänzt bzw. überarbeitet werden.
Ihre Ansprechpartnerin im Bildungsministerium:
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Genehmigung Offene Ganztagsschulen
Carola Kumstel
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
carola.kumstel@bimi.landsh.de
Telefon: 0431 988-2476
Der Entwurf des pädagogischen Konzepts wird auf Grundlage der Rückmeldung des Bildungsministeriums ggf. überarbeitet, der Schulkonferenz zum Beschluss vorgelegt und in das Schulprogramm aufgenommen.
Das Schulprogramm ist ein Steuerungsinstrument zur weiteren Entwicklung der Schule. Als Teil des Schulprogramms wird entsprechend auch das pädagogische Konzept für den Ganztagsbetrieb regelmäßig und gemeinsam weiterentwickelt.
Die zuständige Schulaufsicht und der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe nehmen schriftlich Stellung zum pädagogischen Konzept und stimmen diesem zu.
Die Zustimmung durch die Schulaufsicht und den Träger der öffentlichen Jugendhilfe erfolgt formlos.
Bis zum 31. März eines Jahres beantragt der Schulträger beim Bildungsministerium formlos die Genehmigung, die Schule ab dem darauffolgenden Schuljahr als Offene Ganztagsschule zu führen.
Bestandteile des Antrags sind
das pädagogische Konzept
der Schulkonferenzbeschluss und
die Stellungnahme der Schulaufsicht und des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Richtlinie Ziffer 2.1 g bis j).
Bis zum 30. April reicht der Schulträger oder ein von diesem mit der Durchführung des Ganztagsangebotes beauftragter Kooperationspartner den Förderantrag für das folgende Schuljahr beim Bildungsministerium ein.
Die Fördergelder werden regelmäßig bis zum 30. April eines Jahres für das darauffolgende Schuljahr beantragt.
Das Genehmigungsverfahren auf Grundlage der Genehmigungskriterien läuft.
Die Zeit bis zur Erteilung der Genehmigung als Offene Ganztagsschule wird für die Umsetzung der notwendigen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen genutzt.
Dazu zählen u.a.:
Beauftragung eines Kooperationspartners mit der Durchführung des Betreuungs- bzw. Ganztagsangebots durch den Schulträger, falls dieser nicht selbst der zukünftige Träger ist,
Fortschreibung des pädagogischen Konzeptes und Erstellung eines Programms für das erste Schulhalbjahr gemeinsam mit dem zukünftigen Träger unter Federführung der Schulleitung
bauliche und räumliche Maßnahmen sowie Ausstattungsbeschaffung für die Aufnahme des Ganztagsbetriebs,
ggf. Akquise weiterer Kooperationspartner und weiterem pädagogischen Personal einschließlich Abschluss von Kooperationsvereinbarungen bzw. Arbeitsverträgen
Information der Eltern und Regelung der Anmeldemodalitäten für die Schülerinnen und Schüler
Für die Gestaltung von Verträgen mit Institutionen und Personen, welche die unterrichtsergänzenden Ganztags- und Betreuungsangebote vor Ort erbringen, finden Sie Hilfestellungen in der Handreichung zur Gestaltung von Verträgen im Rahmen von Ganztagsschulen und Betreuungsangeboten an Schulen in Schleswig-Holstein. Begleitend zur Handreichung bietet die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ Schleswig-Holstein in Zusammenarbeit mit dem Autor Herrn Prof. Dr. Nebendahl die Fortbildungsveranstaltung „Rechtlich auf der sicheren Seite“ an.
Das Bildungsministerium erteilt die Genehmigung, die Schule als Offene Ganztagsschule zu führen.
Gleichzeitig wird ein Bescheid über die für jeweils ein Schuljahr genehmigten Zuwendungen erteilt.
Die Schule startet als Offene Ganztagsschule ab dem neuen Schuljahr.
Beauftragt der Schulträger einen Kooperationspartner mit der Durchführung des Ganztagsangebots, sind die vergaberechtlichen Vorschriften zu beachten.
Der Start als Offene Ganztagsschule gelingt besonders gut, wenn alle Beteiligten konstruktiv zusammenarbeiten.
Die Serviceagentur unterstützt Sie auch weiterhin bei der Umsetzung des neuen Konzeptes und bei der Qualitätsentwicklung.