FAQ für das Investitionsprogramm Ganztagsausbau
Seit 1. September 2024 können Schulträger Mittel aus dem Investitionsprogramm Ganztagsausbau (Ganztagsprogramm II) beantragen.
Gern weisen wir darauf hin, dass auf der schleswig-holsteinischen Landesseite bereits „Häufig gestellte Fragen" zum Investitionsprogramm veröffentlicht wurden. Die FAQ umfassen Fragen zum Rechtsanspruch bzw. den Programmgrundlagen, zu den Fördergegenständen, Zuwendungsvoraussetzungen und Zuwendungsbestimmungen, zur Antragstellung, Abrechnung und zum Verwendungsnachweis sowie Fragen rund um die Auszahlung der Fördermittel. Die FAQ werden fortlaufend erweitert.
Direkte Ansprechpersonen bei der IB.SH zum Zuschussprogramm finden Sie hier.