Richtlinie zur Betriebskostenförderung veröffentlicht
Ab 1. Januar 2026 tritt die neue Richtlinie zur Betriebskostenförderung von Ganztagsangeboten in Kraft. Sie regelt die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschüler:innen. Die vollständige Bezeichnung lautet: "Richtlinie zur Betriebskostenförderung durch Umsetzung des Erstattungsmechanismus für schulische Ganztags- und Betreuungsangebote mit Erfüllungswirkung im Hinblick auf das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter".
Veröffentlicht wurde sie im Amtsblatt 2025/459 vom 29. Dezember 2025.